Wer erbt was und wenn ja wieviel?
Das sind die Fragen, die das Erbrecht beantwortet. Aber auch umfassendes Wissen in den Rechtsgebieten, die indirekt mit dem Vererben zusammenhängen, wie dem Familienrecht, ist für die Beurteilung erbrechtlicher Fragen von besonderer Bedeutung. Immer wichtiger werden künftig auch die Fragen des internationalen Erbrechts. Denn ab 2015 werden Sie auch als deutscher Staatsbürger dann, wenn Sie an einem ausländische Wohnsitz versterben, nicht mehr wie bisher nach deutschem Erbrecht beerbt, sondern nach dem Recht des Staates, in dem Sie zuletzt gelebt haben.
Bei Auseinandersetzungen zwischen Erben oder der Frage, ob und in welcher Höhe Pflichtteilsansprüche bestehen, ist zudem neben dem Fachwissen auch Fingerspitzengefühl gefragt, ohne dabei die Interessen der Mandanten aus dem Auge zu verlieren.
Doch Vorsorgen ist besser als streiten! Darum sollten Sie frühzeitig überlegen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tode verteilt werden soll. In diesem sensiblen Bereich ist es wichtig vorausschauend zu überlegen, welche Wechselfälle des Lebens Ihre Planungen für den Erbfall durchkreuzen können und welche Antworten das Erbrecht hierfür bereit hält. Nur in wenigen, sehr einfach gelagerten Fällen reicht der Blick eines Laien in einschlägige Broschüren z.B. von Banken aus. Viel häufiger führen diese in die erbrechtliche Irre und zu schwierigen und teuren Auseinandersetzungen zwischen Erben.
Um ein Testament zu errichten,
- das Streit zwischen Erben vermeidet,
- den Richtigen das zukommen lässt, was man sich vorstellt,
- unnötige Erbschaftssteuer vermeidet
braucht ein Berater viel Lebenserfahrung und umfassendes Wissen.
Unsere Kanzlei verfügt mit Rechtsanwältin und Notarin Kurz-Ensinger über eine kompetente Beraterin, die als Fachanwältin für Erbrecht und für Familienrecht Ihnen Ihr gesamtes Fachwissen zur Verfügung stellen kann.