Notariat

NOTARE sind

SACHKUNDIG

Notare müssen zusätzlich zu ihrem Studium eine besondere Ausbildung absolvieren. So sind sie in der Lage Bürger bei schwerwiegenden Rechtsgeschäften kompetent zu beraten. In Gegenden mit Anwaltsnotariat, wie z.B. in Hessen muss ein Notar zusätzlich mindestens 5 Jahre als Anwalt tätig gewesen sein. Er verfügt daher über einen großen Erfahrungsschatz, den er in die notarielle Vertragsgestaltung einbringen kann.

UNABHÄNGIG

Notare werden zwar vom Staat bestellt. Aber weder staatliche Stellen noch private Personen dürfen den Notar anweisen, sein Amt in einer bestimmten Weise auszuüben.

NEUTRAL

Der Notar hat in seiner Vertragsgestaltung die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und muss versuchen, diese zum Ausgleich zu bringen.

Notarielle Urkunden haben daher eine besondere Bedeutung:
Mit ihnen können auch noch nach Jahrzehnten die getroffenen Vereinbarungen bewiesen werden. Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden.
Die staatlichen Register wie Handels- und Vereinsregister und insbesondere das Grundbuchamt verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.

Dabei geht es zum Beispiel um:

  • Immobilien

    • Hauskauf
    • Übertragung von Grundbesitz
    • Nießbrauch oder Wohnungsrechte
    • Grundschuldbestellung
  • Ehe und Familie

    • Eheverträge
    • Partnerverträge
    • Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
    • Adoption
  • Erbrecht

    • Testament und Erbvertrag
    • Erbschein
    • Nachlassverteilung
  • Gesellschaftsrecht

    • Gründung einer Gesellschaft
    • Anmeldung von Geschäftsführern