Familienrecht

Familienrecht

Eine Trennung ist eine schwierige Situation. Sowohl für den, der geht, als auch für denjenigen, der mit dem Trennungswunsch des Partners konfrontiert wird. Wie werden die Kinder die neue Familienkonstellation verkraften? Was ist an der Drohung dran, dass ich meine Kinder nicht mehr sehen werde. Wie wird es finanziell weitergehen? Was bleibt mir zum Leben übrig?

Die Wenigsten haben in dieser Situation den Kopf frei, um die weitreichenden Entscheidungen, die anstehen, mit kühlem Kopf treffen zu können. Hier ist ein Berater gefragt, der Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl hat, der aber auch Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick vertritt. Ein Berater, der für Sie den Überblick behält.

Bereits im ersten ausführlichen Gespräch sollte gemeinsam mit Ihnen heraus gearbeitet werden, ob und welche Klippen sich bei einer Trennung und Scheidung in Ihrem speziellen Fall auftun können.

Mit unserer langjährigen Erfahrungen und unserem profunden Wissen werden Sie Frau Rechtsanwältin Kurz-Ensinger und Frau Rechtsanwältin Ziener sicher durch diese schwierige Zeit begleiten.

Doch was ist eigentlich „Familienrecht“? Das Familienrecht regelt die Beziehungen in Familie und Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare, außerdem Vormundschaft und Betreuung. Geregelt werden z. B. die gesetzliche Sorge für Kinder, Unterhaltsansprüche unter Verwandten, der Kinder und der Ehegatten. Aber auch die vermögensrechtlichen Beziehungen in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft.

Die meisten beschäftigen sich mit diesen Regeln dann, wenn eine Trennung, vielleicht mit einer anschließenden Scheidung ansteht. Hierbei geht es häufig um die folgenden Themen:

  • Güterrecht
    Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand sowohl in der Ehe als auch in der Lebenspartnerschaft. Bei Beendigung des Güterstandes z.B. bei Scheidung ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen auszugleichen. In unserem „Erfassungsbogen Zugewinn“ finden Sie eine Hilfe bei der Auflistung von ausgleichspflichtigen Vermögensgegenständen: Download. Zum Anfangsvermögen zählen auch Schenkungen oder Erbschaften. Es besteht keine Haftung für Schulden des anderen Ehegatten bzw. Lebenspartners.
    Weitere Güterstände, die durch notariellen Vertrag vereinbart werden können, sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Die Gütertrennung wirkt sich auch auf das Erbrecht des Ehegatten aus.
  • Unterhalt
    Für den Kindesunterhalt maßgeblich ist die Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe richtet sich nach dem Alter der Kinder und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Die aktuelle Tabelle finden Sie unter Informationen.
    Maßstab für den Ehegattenunterhalt sind während der Trennung und für eine Übergangszeit nach der Scheidung die ehelichen Lebensverhältnisse, danach findet nur noch ein Ausgleich ehebedingter Nachteile statt. Vereinbarungen über den Unterhalt bei einer Trennung müssen vor einer rechtskräftigen Scheidung notariell beurkundet oder vor Gericht geschlossen werden.
    Auch Eltern können Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Kindern zustehen. Häufig werden diese durch das Sozialamt geltend gemacht.
    In allen Fällen ist die Unterhaltspflicht begrenzt durch die Leistungsfähigkeit desjenigen, der Unterhalt zu zahlen hat.
  • Versorgungsausgleich
    Bei einer Scheidung sind durch das Familiengericht die während der Ehe erworbenen Anrechte auf Altersversorgung z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer privaten Rentenversicherung, einer berufsständischer oder einer betrieblichen Altersversorgung auszugleichen. Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung sind im Zugewinn zu regeln, es sei denn es handelt sich um eine betriebliche Altersversorgung.
    Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich müssen notariell beurkundet oder vor Gericht geschlossen werden.
  • Sorgerecht
    Bei Kindern verheirateter Eltern ist das gemeinsame Sorgerecht auch bei Trennung und Scheidung der Regelfall. Ein Teil des Sorgerechts ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann bestimmen, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben, d.h. Wo sie leben.
    Bei Kindern unverheirateter Eltern hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, es sei denn die Eltern geben eine gemeinsame Sorgeerklärung ab. Diese kann ein Vater mittlerweile unter erleichterten Voraussetzungen beim Familiengericht einfordern. Voraussetzung ist, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht dem wohl des Kindes widerspricht.
  • Umgangsrecht
    Das Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes und muss seinem Wohl dienen. Es ist zudem ein Recht, aber auch eine Pflicht des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt. §1684 BGB bestimmt außerdem: Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
  • Eheverträge
    Mit Ehe- bzw. Partnerschaftsverträgen regeln Sie individuell die vielfältigen wirtschaftlichen Beziehungen der Partner.
    Diese Verträge haben weitreichende Bedeutung. Sie sollten daher nur nach einer sorgfältigen Aufklärung der bestehenden Situation sowie der geplanten Entwicklung und fundierter Beratung durch einen fachkundigen Notar erfolgen.