Gabriele Kurz-Ensinger

NOTARIN
FACHANWÄLTIN FÜR ERBRECHT
FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

Gabriele Kurz-Ensinger, geboren 1955, absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim. Sie ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.

Seit 1983 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. 1995 wurde sie zur Notarin ernannt. Nach einer zusätzlichen Qualifikation wurde ihr im Jahre 2001 als einer der ersten Anwälte im Amtsgerichtsbezirk Bensheim die Führung des Titels „Fachanwältin für Familienrecht” gestattet. Frau Kurz-Ensinger ist des weiteren Fachanwältin für Erbrecht. Sie ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V..